Freizügigkeitskonto (2. Säule)
Das Konto für Pensionskassenguthaben
Ein Freizügigkeitskonto brauchen Sie, wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind – zum Beispiel, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder sich selbstständig machen.
Schnellzugriff
Privor-Freizügigkeitsstiftung
Die Freizügigkeitsleistung ist das Sparguthaben, das Sie in die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers einbezahlt haben. Wenn es beim Stellenwechsel, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei Arbeitslosigkeit nicht in eine neue Pensionskasse eingebracht wird, muss es in der Vorsorge erhalten bleiben.
Als Vorsorgenehmer/in können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben wahlweise auf ein Freizügigkeitskonto bei der Bank überweisen oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung abschliessen.
Sie möchten Ihr Freizügigkeitsvermögen anlegen? Auch das ist möglich: Ihnen stehen mehrere BVG-konforme Anlagen mit unterschiedlichen Gewichtungen des Portfolios zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen
-
Zinssatz Freizügigkeitskonto (2. Säule)
0.10 % -
Rückzugsbedingungen
Bezüge aus dem Freizügigkeitskonto 2. Säule können unter folgenden Bedingungen erfolgen; die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage:
- Kauf oder Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Amortisation Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
- Investitionen ins selbstbewohnte Wohneigentum
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- totale Invalidisierung oder Todesfall
- endgültiges Verlassen der Schweiz
- ab 5 Jahren vor dem ordentlichen Pensionsalter
-
Grundpreis
kostenlos -
Inbegriffene Dienstleistungen
- Kontoführung
-
Kostenpflichtige Dienstleistungen
- Vorbezug WEF
- Übertrag an Drittbank
- Saldierung im ersten Jahr