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Unterstützung KMU mit Liquiditätsproblemen / Sofortmassnahmen des Bundes

(Update)
Der Bundesrat hat an den Sitzungen vom 13. März und 20. März 2020 Sofortmassnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Liquiditätsengpässen beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Krise operativ stabil und finanziell gesund waren. Solche KMU können voraussichtlich ab Donnerstag, 26. März 2020, bei ihren Hausbanken einen Antrag für einen durch die Eidgenossenschaft verbürgten Überbrückungskredit beantragen. Derzeit sind uns keine Einzelheiten bezüglich Voraussetzungen, Abwicklung, Kosten, Zinssatz etc. bekannt. Vollständige Gesuche nehmen wir entgegen, sobald wir über die Modalitäten informiert sind. Wir bitten um Verständnis.
23.03.2020 12:08:39 | karin.rubin@slguerbetal.ch