Spar+Leihkasse Gürbetal SLG

COVID-19 Überbrückungskredite mit Bundesbürgschaft

Sämtliche Informationen zur angekündigten Liquiditätshilfe finden Sie ab Donnerstag, 26. März 2020, unter https://covid19.easygov.swiss/

Jeder Antragsteller ist ausschliesslich selbst verantwortlich für

  1. Informationsbeschaffung auf besagter Website

  2. Erfüllung der Voraussetzungen für einen COVID-19 Überbrückungskredit

  3. Korrektes und vollständiges Ausfüllen sowie Einreichen des Antragsformulars

Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Strafbestimmungen bei Missbrauch!

Die SLG behandelt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen primär vollständige Kreditanträge von Kunden, bei welchen die SLG Allein- oder Hauptbankbeziehung (= Abwicklung sämtlicher Umsätze) ist. Anträge von Nichtkunden und solche von Kunden mit SLG als Nebenbankbeziehung werden grundsätzlch nicht behandelt. Im weiteren behalten wir uns die Ablehnung von Kreditanträgen ausdrücklich vor. Besten Dank für Ihr Verständnis.

25.03.2020 09:14:28 | karin.rubin@slguerbetal.ch